Beitragsordnung (Neu ab 01.01.2023)

§ 1 Mitgliederbeiträge

1.1. Der Mitgliedsbeitrag (siehe Tabelle 1) ist ein Jahresbeitrag und ist von jedem Mitglied halbjährlich im Voraus bis spätestens 15.02. bzw. 15.08. eines Jahres zu erbringen. Abweichende Regelungen können von den Abteilungen selbstständig im Einvernehmen mit dem Vorstand getroffen werden.

1.2. Bei Neueintretenden wird der erste Jahresbeitrag im Verhältnis zum Eintrittsmonat anteilig ermittelt. Dies gilt auch bei der Umwandlung von passive in aktive Mitgliedschaft. Sollten die unter §1.1. genannten Zahlungstermine schon abgelaufen sein, kann der anteilige Beitrag auch zum darauf folgenden Termin nachgezahlt werden.

1.3. Jugendliche sind solche Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres (01.01.) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keine Kleinkinder sind. Kleinkinder sind solche Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres (01.01.) das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben („Minis/Bambinis“).

1.4. Bei Familienmitgliedschaft ermäßigt sich der Beitrag des Familienmitgliedes (z.B. Ehe-/Lebenspartner, Kinder bzw. Geschwisterkinder) um 30,-€. Die Ermäßigung wird nur aktiven Mitgliedern gewährt.

1.5. Bei Sponsorenmitgliedschaft ermäßigt sich der Beitrag der Sponsoren, der bei Sponsoren angestellten Mitglieder bzw. der Familienangehörigen von Sponsoren um 30,-€. Die Ermäßigung wird nur aktiven Mitgliedern gewährt.

1.6. Erwachsenen Schüler/-innen, Auszubildenden, Studierenden, Rentner/-innen und Arbeitsuchenden wird bei Vorlage entsprechender Nachweise der Beitrag um 60,-€ ermäßigt. Die Ermäßigung wird nur aktiven Mitgliedern gewährt, sie gilt ab Vorlage des Nachweises und kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.

1.7. Für alle Ermäßigungen gilt, dass nur eine Ermäßigung zur Anwendung kommt, auch wenn ggf. mehrere Voraussetzungen für Ermäßigungen vorliegen.

1.8 Ehrenmitglieder/Ehrenvorsitzende sind von der Bezahlung eines Mitgliedsbeitrages befreit.

1.9. Trainingsgäste sind regelmäßige Teilnehmer am Trainingsbetrieb, die z.B. in einem anderen Verein in der gleichen Sportart aktiv sind und bei Wettkämpfen nicht für den BSC Freiberg e.V. antreten. Freizeitsportler/-innen nehmen nur an „Freizeitturnieren“, aber nicht am Wettkampfbetrieb teil, der durch die Sport-Fachverbände organisiert wird.

1.10. Mitglieder, die sich nicht aktiv am Übungs- oder Wettkampfbetrieb beteiligen, sind passive Mitglieder. Dazu zählen auch Übungsleiter/-innen.

1.11. Bei Beendigung der Mitgliedschaft bis 30.06. eines Jahres entfällt der Mitgliedsbeitrag für das 2. Halbjahr.

1.12. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. langwierige Verletzung, längerer Auslandsaufenthalt o.ä.) kann entweder eine passive Mitgliedschaft oder eine beitragsfreie „ruhende Mitgliedschaft“ vereinbart werden.

§ 2 Aufnahme- und Säumnisgebühren

2.1. Die Aufnahmegebühr ist eine einmalige Geldleistung neu aufgenommener Mitglieder. Sie wird zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig.

2.2. Werden zum Ende der Mitgliedschaft der vom Verein ausgegebene Mitgliedsausweis, vom Verein geliehene Sportkleidung oder Sportgeräte nicht rechtzeitig zurückgegeben, wird eine Säumnisgebühr in Höhe eines halben Jahresbeitrages fällig.

§ 3 Zahlungsweise

3.1. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs sowie der Liquidität des Vereins verpflichten sich die Mitglieder, der Zahlungspflicht mittels Einzugsermächtigung nachzukommen. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages wird nur bei erstmaliger Anwendung des Einzugsverfahrens vorher schriftlich angekündigt und erfolgt im Weiteren ohne Ankündigung. Vom Verein unverschuldete Rückbuchungsgebühren sind vom Mitglied zu tragen.

3.2. In begründeten Ausnahmefällen kann mit dem Schatzmeister eine alternative Zahlungsweise vereinbart werden.

§ 4 Sonderbeiträge und Ermäßigungen

4.1. Nehmen erwachsene Mitglieder unter Anleitung und Betreuung von Übungsleiter/-innen am Trainings- und Wettkampfbetrieb teil, erhebt der Verein einen Sonderbeitrag in Höhe von 30,-€.

4.2. Üben Mitglieder eine von den Fachverbänden organisierte Schiedsrichtertätigkeit aus und erfüllen dabei die Vorgaben nach Mindesteinsätzen und Veranstaltungsteilnahmen (gilt auch für SR-Anwärter), wird der Mitgliedsbeitrag um 48,-€ reduziert.

 

 

Tabelle 1: Mitgliedsbeiträge (jährlich)

Erwachsene (ab Vollendung 19. Lebensjahr)

180,00 €

Kinder und Jugendliche (bis Vollendung 19. Lebensjahr)

Kleinkinder (bis Vollendung 6. Lebensjahr = "Minis"/Bambinis)

180,00 €

  90,00 €

Ermäßigungen:

- Familienmitgliedschaft (z.B. Ehepartner, Kinder, Geschwister)

- Sponsoren, deren Angestellte oder Angehörige

- Schüler/-innen, Auszubildende, Studierende (nach Vollendung des 18. Lebensjahres), Rentner/-innen und Arbeitssuchende

Achtung: nur nach Vorlage eines Nachweises, nicht rückwirkend!

- 30,00 €

- 30,00 €

- 60,00 €

Trainingsgäste, Freizeitsportler/-innen

60,00 €

Passive Mitglieder

48,00 €

Aufnahmegebühr

10.00 €

Fördermitglieder (nach Vereinbarung, mind.)

60,00 €

Sonderbeiträge/-ermäßigungen:

- Erwachsene der Abt. Fußball und Am. Football (nicht Freizeit)

- Schiedsrichter

 

+ 30,00 €

- 48,00 €

Vorstehende Fassung der Beitragsordnung wurde im Oktober 2022 von der Mitgliederversammlung in Freiberg beschlossen. Sie tritt ab 01.01.2023 in Kraft und ersetzt die bisherige Beitragsordnung vom 23. Mai 2021.

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